Dolomiten Welterbe UNESCO

Dolomiten UNESCO Welterbe

Am 26. Juni 2009 hat das Welterbekomitee der UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization = Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) im Rahmen seiner 33. Sitzung in Sevilla (Spanien) die Dolomiten in die Liste des Welterbes der Menschheit aufgenommen: Ihre landschaftliche Schönheit sowie ihre geologische und geomorphologische Bedeutung wurden als weltweit einzigartig eingestuft.

Neun Berggruppen - eine repräsentative Auswahl der Dolomiten - wurden als „serielles Welterbegut" in die Welterbeliste der UNESCO eingetragen. Seriell deshalb, weil die Berggruppen zwar räumlich voneinander getrennt sind, landschaftlich, geologisch und geomorphologisch aber trotzdem ein einheitliches Ganzes bilden. Die insgesamt rund 142.000 Hektar großen Gebiete erstrecken sich über die Provinzen Bozen-Südtirol, Trient, Belluno, Pordenone und Udine. In Südtirol sind die Naturparks Drei Zinnen, Fanes-Sennes-Prags, Puez-Geisler, Schlern-Rosengarten, der Gebirgsstock Latemar und das Naturdenkmal Bletterbach Teile des Welterbes.

Eine Aufnahme in die Welterbeliste ist die weltweit höchste Anerkennung für eine Naturstätte, sozusagen ein „Nobelpreis für Naturgüter" wie Gerhard Heiss, Experte der IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resource =Internationale Union für die Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen), es treffend formulierte. Bevor es eine Stätte auf die Liste des Welterbes schafft, wird eingehend und gründlich überprüft, ob sie die strengen Kriterien der UNESCO erfüllt. So wird unter anderem sichergestellt, dass es sich um ein weltweit einzigartiges Gut von außergewöhnlicher universeller Bedeutung handelt. Dadurch ist die Bewahrung dieses unersetzlichen Erbes nicht mehr nur Anliegen und Verpflichtung des jeweiligen Landes, sondern der gesamten Völkergemeinschaft. Kommt nämlich eine dieser besonderen Stätten zu Schaden oder wird sie maßgeblich beeinträchtigt, bedeutet das nicht nur einen Verlust für den betroffenen Staat, sondern für die gesamte Menschheit.

Es ist daher wichtig, alles zu tun, um die Menschen von Wert und Sinn der Auszeichnung „Welterbe" zu überzeugen. Der Schutz, die Erhaltung und die Aufwertung der Welterbestätte Dolomiten müssen zu einem gemeinsamen kulturellen Anliegen werden, das sich nicht nur auf das eigentliche Welterbe beschränkt, sondern ein neues Verantwortungsbewusstsein für die gesamte Dolomitenregion schafft. Die erfolgreiche Zusammenarbeit der Provinzen während der Kandidatur hat gezeigt, welch großes Potenzial das Projekt „Dolomiten UNESCO Welterbe" in sich birgt: für die Sensibilisierung der Bevölkerung, die nachhaltige Entwicklung dieser Gebirgsregion und nicht zuletzt für die Völkerverständigung.

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    9 Teilgebiete

    Kernzone 141.903 ha

    Pufferzone 89.267 ha

    Welterbekonvention der UNESCO

    Im Jahr 1972 hat die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization = Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) das „Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" verabschiedet. Es ist das international wichtigste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde.

    Im April 2009 haben 186 Staaten die Konvention unterzeichnet. Teile des Kultur- oder Naturerbes sind von außergewöhnlicher Bedeutung und müssen deshalb als „Welterbe“ für die Menschheit erhalten werden. Das ist das zentrale Anliegen der Welterbekonvention. Mit Unterzeichnung der Konvention verpflichten sich die Staaten, die innerhalb ihrer Grenzen gelegenen Welterbestätten zu schützen, aufzuwerten und für zukünftige Generationen zu erhalten. Sie arbeiten weltweit zusammen und helfen sich gegenseitig, um diese Aufgaben zu erfüllen.

    Im Juli 2009, nach Anerkennung der Dolomiten als Welterbe, waren 890 Güter in 148 Ländern der Welt in die Welterbeliste eingetragen: 689 Kulturerbegüter, 176 Naturerbegüter und 25 gemischte Güter, die zugleich als Kultur- und als Naturerbegüter ausgewiesen sind. Italien war damals auf der Liste mit 44 Welterbestätten vertreten. Zwei davon zählen zum Weltnaturerbe: die Dolomiten und die Äolischen Inseln.

     

    Emblem des UNESCO-Welterbes

    Das Emblem des Erbes der Welt verdeutlicht die Wechselbeziehung zwischen Kultur- und Naturgütern. Das zentrale Viereck symbolisiert eine vom Menschen geschaffene Form, der Kreis stellt die Natur dar. Beide Formen greifen eng ineinander. Das Emblem ist rund wie die Erde, zugleich aber auch ein Symbol des Schutzes.

    Aufnahmekriterien

    In die Welterbeliste werden nur Stätten aufgenommen, denen das Welterbekomitee eine herausragende universelle Bedeutung aus historischer, künstlerischer und/oder wissenschaftlicher Sicht zuerkennt. Wird über die Aufnahme entschieden, spielen vor allem fachübergreifende Kriterien eine Rolle: ein Welterbe soll einzigartig, authentisch (historisch echt), unversehrt und vollkommen sein. Zudem muss mindestens eines der insgesamt zehn UNESCO-Kriterien erfüllt sein.

    Die Kriterien für die Eintragung als Naturerbe sind folgende:

    Eine Stätte muss

    • ein repräsentatives Beispiel für ökologische und biologische Prozesse der Evolution und die Entwicklung von Ökosystemen sein;
    • die repräsentativsten und wichtigsten Lebensräume für die örtliche Erhaltung der Biodiversität aufweisen;
    • ein natürliches Phänomen oder eine Fläche mit einzigartigen Naturschönheiten oder einzigartiger ästhetischer Bedeutung darstellen;
    • ein repräsentatives Beispiel für große Phasen der Erdgeschichte sein.

    Außerdem verlangt die UNESCO, dass potenzielle Weltnaturerbegüter bereits bei der Antragstellung einem gesetzlichen Schutz unterliegen, dass für jedes Gebiet eine Kernzone und eine daran anschließende Pufferzone ausgewiesen wird und Entwicklungspläne erarbeitet werden. Wichtig ist zudem, dass die örtliche Bevölkerung von Anfang an informiert und einbezogen wird.

    Aufgrund dieser Kriterien entscheidet das Welterbekomitee, ob ein Gut in die Welterbeliste aufgenommen wird. Das Welterbekomitee besteht aus 21 Vertretern verschiedener Länder und wird von Experten beraten, indem sie vorab die betreffenden Güter begutachten und bewerten. Kandidaturen für Naturgüter werden von der IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resource = Internationale Union für die Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen), Kandidaturen für Kulturgüter von der ICOMOS (International Council on Monuments and Sites = Internationaler Rat für Denkmalpflege) überprüft und bewertet.

    Verpflichtungen

    Das Welterbekomitee richtet sich streng nach den Kriterien der Welterbekonvention. Die Anerkennung durch die UNESCO bringt keine zusätzlichen Auflagen für die Welterbestätten mit sich, aber die Verpflichtungen, die sich aus der Welterbekonvention ergeben, sind einzuhalten. Wird eine Stätte also in die Welterbeliste aufgenommen, garantiert das betroffene Land, diesen besonderen Ort in seiner Einzigartigkeit und Integrität zu schützen, zu bewahren und für zukünftige Generationen zu erhalten. Sind Welterbestätten besonders bedroht, werden sie in die „Liste des Welterbes in Gefahr“ (Rote Liste) eingetragen. Die betroffenen Länder müssen Aktionspläne erstellen, um Gefährdungen abzuwenden, andernfalls kann die UNESCO die gefährdeten Stätten von der Welterbeliste streichen.

    Kanditatur

    Dossier

    Im Jahr 1997 startete der erste Versuch, die Dolomiten in die Welterbeliste der UNESCO (Externer Link) (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization = Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) einzutragen. Ausgehend von einem Vorschlag des zuständigen Ministeriums in Rom, befassten sich damals die Provinzen Belluno, Trient und Bozen-Südtirol mit dem Vorhaben. In Südtirol wurden alle 22 betroffenen Gemeinden befragt: 20 befürworteten die Kandidatur, eine sprach sich mit Vorbehalt dafür aus, eine lehnte das Vorhaben ab. Die meisten Gemeinden knüpften ihre Zustimmung an die Bedingung, nur die bereits bestehenden Naturparks als Welterbegebiete vorzuschlagen. Die Landesregierung übernahm diesen Vorschlag und teilte ihn dem Ministerium mit. Das Vorhaben kam aber schließlich zum Erliegen, da die Vorstellungen der drei Provinzen hinsichtlich Abgrenzung zu unterschiedlich waren.

    Im Dezember 2004 wurde ein zweiter Anlauf gewagt. Diesmal gab es von Seiten des Kultur- und des Umweltministeriums klare Vorgaben für den Antrag, die der Konvention der UNESCO gerecht wurden und Aussicht auf Erfolg versprachen. Wie von der UNESCO für potenzielle Weltnaturerbestätten vorgeschrieben, wurden nur bereits geschützte Gebiete ausgewählt: Naturparks, Nationalparks und Natura-2000-Gebiete in Südtirol die fünf Naturparks Sextner Dolomiten (seit 2010 „Drei Zinnen“), Fanes-Sennes-Prags, Puez-Geisler, Schlern (seit 2005 „Schlern-Rosengarten“) und Trudner Horn. Projektpartner waren ab diesem Zeitpunkt die Provinzen Bozen-Südtirol,Trient, Belluno, Udine und Pordenone sowie das Kultur- und Umweltministerium in Rom.

    Im September 2005 wurde der erste formelle Antrag beim Welterbesekretariat in Paris eingereicht. Er umfasste 22 Schutzgebiete und setzte sich aus einem ausführlichen Dossier, einem Entwicklungsplan und einer umfangreichen fotografischen, kartografischen, filmischen und literarischen Dokumentation zusammen. Ein Experte der IUCN (Externer Link) (International Union for Conservation of Nature and Natural Resource = Internationale Union für die Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen) besuchte 2006 im Auftrag der UNESCO die vorgeschlagenen Gebiete und überprüfte den Antrag.
    Im Sommer 2007 wurde die Entscheidung des Welterbekomitees vertagt und die Antragsteller aufgefordert, den Antrag grundsätzlich zu überarbeiten. Dabei sollten verstärkt die ästhetischen, geologischen und geomorphologischen Werte der Dolomiten berücksichtigt und eine kleinere Anzahl an Teilgebieten ausgewählt werden. Klar war jedoch, dass die Dolomiten das Potenzial hatten, aufgrund zweier Kriterien in die Welterbeliste der UNESCO eingetragen zu werden: als „einzigartiges Beispiel für große Phasen der Erdgeschichte“ und als „einzigartige Naturschönheiten“.
    Davon ausgehend, wurde der Antrag grundlegend überarbeitet und das Hauptaugenmerk auf die Geologie, Geomorphologie und die landschaftliche Schönheit der vorgeschlagenen Gebiete gerichtet. Neben dem Geologen Prof. Piero Gianolla (Universität Ferrara) waren auch der Geomorphologe Prof. Mario Panizza (Universität Modena) und der Landschaftsarchitekt Cesare Micheletti (Freiberufler aus Trient) an der Neufassung des Dossiers beteiligt. Der neue Antrag umfasste neun, auf fünf Provinzen verteilte Berggruppen, die als „serielles Weltnaturerbe“ vorgeschlagen wurden. Auf Südtiroler Gebiet wurden die vier Naturparks Drei Zinnen, Fanes-Sennes-Prags, Puez-Geisler, Schlern-Rosengarten, der Gebirgsstock Latemar und das Naturdenkmal Bletterbach ausgewählt.

    Im Februar 2008 wurde der überarbeitete Antrag beim Welterbesekretariat eingereicht. Im September 2008 besuchten zwei Experten der IUCN die vorgeschlagenen Gebiete. Sie waren beeindruckt von der einzigartigen Landschaft mit ihren vielfältigen geologischen Formen und das Dossier belegte, dass die Dolomiten den Titel „Welterbe“ auch unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten verdienten. Einziges Manko: eine konkrete Beschreibung zur gemeinsamen Führung und Entwicklung, zu den unterschiedlichen Schutzkategorien, zur Einbeziehung der verschiedenen Verwaltungen und Interessensgruppen sowie zu operativen Maßnahmen fehlten noch. Den Vorschlag, eine Stiftung zu gründen, bewerteten die IUCN-Experten als einen sehr positiven Schritt hin zu einer gemeinsamen Ausrichtung in der Betreuung des vorgeschlagenen Welterbes.

    Im Mai 2009 hinterlegte die IUCN ein positives Gutachten zum Antrag, das jedoch mit einigen Auflagen versehen war. Das Gutachten stufte die Dolomiten aus landschaftlicher, geomorphologischer und geologischer Sicht als weltweit einzigartig ein.

    Damit waren die Weichen gestellt: Am 26. Juni 2009, beim 33. Treffen des Welterbekomitees in Sevilla (Spanien), wurden die Dolomiten in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen. Nach dem Bericht eines technischen Experten der IUCN, einem Beitrag des damaligen italienischen UNESCO-Botschafters Giuseppe Moscato und einer anschließenden Diskussion mit den Mitgliedern des Welterbekomitees wurde der Antrag Italiens mit den Auflagen der IUCN einstimmig angenommen. Die italienische Delegation, bestehend aus der damaligen Umweltministerin Stefania Prestigiacomo und den Vertretern der fünf Provinzen, darunter der damalige Landesrat Michl Laimer, nahm mit großer Freude die hohe Auszeichnung entgegen.

    IUCN-Gutachten

    Das IUCN-Gutachten bildete die Grundlage für die Entscheidung des Welterbekomitees und gliederte sich in folgende Abschnitte:

    • Eine Zusammenfassung der natürlichen Werte der Dolomiten;
    • eine vergleichende Analyse zur Begründung und als Beweis dafür, dass die Dolomiten weltweit einzigartig im Vergleich mit ähnlichen Gütern auf der Erde sind;
    • eine Analyse der Unversehrtheit der Naturstätte;
    • eine Erklärung über den herausragenden weltweiten Wert der Stätte;
    • mehrere Forderungen an den Vertragsstaat.

    Dass die Dolomiten, wie von der UNESCO vorgeschrieben, zwei der insgesamt vier Kriterien für Naturerbestätten erfüllen, begründete die IUCN wie folgt:

    Kriterium (vii): „Außerordentliche natürliche Phänomene oder natürliche Schönheit und ästhetische Bedeutung“

    „Die Dolomiten gelten als eine der imposantesten Berglandschaften weltweit. Ihre Schönheit gründet im Wesentlichen auf einer spektakulären Formenvielfalt. Gipfel, Pfeiler und Türme sowie Hochebenen mit Felsvorsprüngen, Zacken und Plateaus erheben sich steil über ausgedehnte Geröllablagerungen und sanfte Hügel. Die große Farbenvielfalt ergibt sich aus dem Kontrast zwischen den bleichen Felswänden und den darunter liegenden Wäldern und Wiesen. Die Berge weisen auch hohe Gipfel mit Schluchten auf; mancherorts stehen die Gipfel alleine da, mancherorts bilden sie Massive, die für atemberaubende Panoramen sorgen. Einige Felstürme erreichen über 1500 m Höhe und gehören zu den höchsten Dolomitfelswänden der Welt. Die unverkennbare Szenerie der Dolomiten gilt als Archetypus der „Dolomiten-Landschaft“ schlechthin. Geologen waren die ersten, die von der Schönheit dieser Bergmassive angelockt wurden. Ihre Schriften, Gemälde und Bilder unterstreichen die ästhetische Anziehungskraft dieser Berge.“

    Kriterium (viii): „Erdgeschichte und geomorphologische sowie geologische Aspekte und Vorgänge“

    „Die Dolomiten sind auch unter dem Gesichtspunkt der Geomorphologie von internationaler Bedeutung, weil sie als klassische Stätte für die Gebirgsentstehung in Dolomitgebieten gelten. Das gesamte Gebiet weist unterschiedlichste Landschaftsformen auf, die das Produkt von Verwitterung, Tektonik und Vergletscherung sind. Die Anzahl und Konzentration unterschiedlichster Kalkformationen, zu denen Türme, Pfeiler und einige der weltweit höchsten Felswände gehören, sind einzigartig im globalen Kontext. Von internationaler Bedeutung sind vor allem die mesozoischen Karbonatplattformen bzw. fossilen Riff-Atolle, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung von Rifforganismen nach der Perm-Trias-Grenze und die Erhaltung der Geometrien zwischen Riffbauten und der sie umgebenden, tiefen Meeresbecken. Darüber hinaus befinden sich in den Dolomiten auch wichtige Abschnitte der Trias, deren Bedeutung international anerkannt ist. Die wissenschaftliche Bedeutung der Stätte belegen weiters die lange Geschichte ihrer Erforschung und ihre Anerkennung auf internationaler Ebene. Zusammengenommen begründen die geomorphologischen und geologischen Werte eine Naturstätte von globaler Bedeutung.“

    Auch der Schutz der vorgeschlagenen Gebiete entspricht laut IUCN den Richtlinien der UNESCO und gewährleistet somit die Unversehrtheit der Naturstätte.

    Im Gutachten wird aber auch darauf hingewiesen, dass in einigen Gebieten die touristische Nutzung bereits die für eine Welterbestätte akzeptablen Grenzen erreicht hat. Außerdem wird im Sinne einer harmonisierten Führung und Entwicklung des Welterbes großer Wert auf eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Provinzen gelegt. Daher fordert die IUCN, die Dolomiten nur mit Auflagen in die Welterbeliste aufzunehmen.
    Diese Auflagen müssen innerhalb Sommer 2011 erfüllt werden und zielen darauf ab, die Integrität und Einzigartigkeit der Gebiete zu sichern und eine nachhaltige touristische Nutzung zu gewährleisten:

    • Die Gründung einer Stiftung;
    • die Ausarbeitung eines Managementplans für das gesamte Gebiet, der die Bevölkerung vor Ort einbezieht und zielorientierte Aktionen vorsieht;
    • die Vervollständigung einzelner Managementpläne der Teilgebiete;
    • die Ausarbeitung einer Gesamtstrategie für das Tourismusmanagement.

    Welterbekomitee

    Am 26. Juni 2009 hat das Welterbekomitee bei seiner 33. Sitzung in Sevilla (Spanien) einstimmig den Antrag Italiens mit den von der IUCN geforderten Auflagen angenommen. Hier ein Auszug aus der Erklärung über den außergewöhnlichen universellen Wert der Dolomiten:
    „Die neun Teilgebiete des Welterbes Dolomiten bilden eine Serie einzigartiger Gebirgslandschaften von außergewöhnlicher Schönheit. Ihre beeindruckend senkrechten und bleichen Gipfel weisen eine weltweit außerordentliche Formenvielfalt auf. Diese Berge sind ferner für die Erdwissenschaften von internationaler Bedeutung. Die Anzahl und Ansammlung äußerst unterschiedlicher Karbonatformationen ist weltweit einzigartig. Die großartig aufgeschlossene Geologie ermöglicht einen Einblick in das Meeresleben der Trias, das sich nach dem größten jemals in der Erdgeschichte nachgewiesenen Artensterben entwickelt hat. Die erhabenen, monumentalen und farbenreichen Landschaften der Dolomiten haben seit jeher eine Vielzahl an Reisenden fasziniert und waren die Quelle zahlreicher wissenschaftlicher und künstlerischer Interpretationen.“

    Welterbegebiet

    Neun Berggruppen der Dolomiten sind als „serielles Welterbegut" in die Welterbeliste der UNESCO eingetragen:
    Südtirol ist mit den Naturparks Drei Zinnen (damals: Sextner Dolomiten) und Fanes-Sennes-Prags zusammen mit anderen Berggruppen der Belluneser Dolomiten in der Gruppe 5 „Nördliche Dolomiten", mit dem Naturpark Puez-Geisler in der Gruppe 6, mit dem Naturpark Schlern-Rosengarten, dem Latemar sowie der Trentiner Seite dieser Bergketten in der Gruppe 7 und mit der Bletterbachschlucht in der Gruppe 8 in der Welterbeliste vertreten. Die anderen in die Liste eingetragenen Gebiete sind: Pelmo - Croda da Lago (1, Belluno); Marmolada (2, Trient und Belluno); Pale di San Martino - San Lucano - Belluneser Dolomiten - Vette Feltrine (3, Trient und Belluno), Friaulische Dolomiten und das Massiv Oltrepiave (4, Udine, Pordenone und Belluno) und die Brenta Dolomiten (9, Trient).

    Die so genannte Kernzone - das eigentliche Weltnaturerbe - umfasst eine Fläche von 141.903 Hektar, während die so genannte Pufferzone - der an die Kernzone anschließende äußere Bereich mit zusätzlich schützender Funktion - eine Fläche von 89.267 Hektar einnimmt. Kern- und Pufferzone bestehen zur Gänze aus Schutzgebieten wie Naturparks, Nationalparks und Natura-2000-Gebieten. Das war Grundvoraussetzung für die Kandidatur.

    Stiftung Dolomiten UNESCO

    Am 13. Mai 2010 gründeten die fünf Provinz- und die zwei Regionalregierungen die Stiftung „Dolomiti – Dolomiten – Dolomites – Dolomitis UNESCO“ zur gemeinsamen Betreuung des Dolomiten-Welterbes. Damit wurde eine der Auflagen, die von der UNESCO (Externer Link) (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization = Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) gefordert wurden, erfüllt.
    Die Stiftung soll einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des UNESCO-Welterbes Dolomiten leisten, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den Provinzen fördert.

    Weitere Aufgaben der Stiftung sind:

    • Neue Maßnahmen zum Schutz des UNESCO-Welterbes einzuführen;
    • thematische Plattformen mit den örtlichen Körperschaften, den Schutzgebietsverwaltungen sowie den anderen öffentlichen und privaten Verwaltungen und Institutionen zu organisieren;
    • die Kommunikation zwischen den fünf Provinzen zu unterstützen;
    • das Verständnis für den Landschaftsschutz zu fördern;
    • die Zusammenarbeit mit Schulen sowie öffentlichen und privaten Einrichtungen zu pflegen;
    • über das UNESCO-Welterbe zu informieren;
    • Forschungsarbeiten, Ausstellungen, Referate, Tagungen und sonstige Veranstaltungen zu organisieren.

    Die Stiftung Dolomiten UNESCO arbeitet eng mit den bei den fünf Provinzen eingerichteten „operativen Sitzen“ zusammen und verfügt über eigenes Personal. Steuerrechtlich ist sie in Belluno angesiedelt. Die Präsidentschaft wechselt im Dreijahresrhythmus zwischen den einzelnen Provinzen. Dabei wird die alphabetische Reihenfolge der Namen der vertretenen Provinzen respektiert.

    Organe der Stiftung

    Die Stiftung Dolomiten UNESCO setzt sich aus folgenden Organen zusammen:

    Direktor
    Der Direktor der Stiftung wird vom Verwaltungsrat für drei Jahre eingesetzt. Er sorgt für die Umsetzung der Vorgaben und Ziele, die der Leitungsrat und der Verwaltungsrat für die Stiftung festgelegt haben.

    Verwaltungsrat
    Die zuständigen Landesräte bzw. Assessoren der fünf Provinzen bilden zusammen den Verwaltungsrat. Er beschließt die gemeinsame Verwaltungsstrategie und legt das Jahresprogramm der Stiftung Dolomiten UNESCO fest. Außerdem ernennt er den Generalsekretär und steuert die rechtliche Harmonisierung und die Entwicklung des Welterbes Dolomiten.

    Präsident
    Das Amt des Präsidenten der Stiftung Dolomiten UNESCO wird in Rotation für die Dauer von drei Jahren von einem Mitglied des Verwaltungsrates bekleidet. Dabei wird die alphabetische Reihenfolge der Namen der vertretenen Provinzen berücksichtigt. Als gesetzlicher Vertreter der Stiftung unterzeichnet der Präsident des Verwaltungsrates Verträge und Akte der Stiftung und verfügt auch über die Zahlungen der Stiftung. Außerdem hat er die Oberaufsicht über die Verwaltung und ist zusammen mit dem Generalsekretär dafür zuständig, dass die Beschlüsse des Verwaltungsrats ordnungsgemäß ausgeführt werden.
    Das Mitglied des Verwaltungsrates der Provinz, die in alphabetischer Reihenfolge auf jene folgt, welche die Präsidentschaft inne hat, übernimmt den stellvertretenden Vorsitz.

    Revisionsorgan
    Die Gründungsmitglieder ernennen mindestens einen und höchstens drei Revisoren. Auch sie bleiben für drei Jahre im Amt. Ihre Aufgabe ist es, die Verwaltung der Stiftung zu kontrollieren und einen Bericht zum Haushaltsvoranschlag und zum Jahresabschluss zu erstellen. Außerdem beraten sie den Verwaltungsrat in finanziellen Angelegenheiten.

    Versammlung der Fördermitglieder
    Die Versammlung der Fördermitglieder besteht aus den Gründungsmitgliedern sowie Vertretern örtlicher Körperschaften wie Gemeinden, Schutzgebietsverwaltungen oder Forschungseinrichtungen. Dadurch soll die Einbeziehung der Bevölkerung garantiert werden. Der Präsident der Stiftung beruft mindestens einmal im Jahr die Versammlung der Fördermitglieder ein, um über Themen, die das UNESCO-Welterbe betreffen, zu informieren und sich auszutauschen. Alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular für die Anerkennung als Fördermitglied finden Sie auf der Homepage der Stiftung Dolomiten UNESCO (Externer Link), die für die Anerkennung zuständig ist.

    Wissenschaftlicher Beirat
    Der wissenschaftliche Beirat besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern und wird vom Verwaltungsrat eingesetzt. Der wissenschaftliche Beirat berät die Verwaltung in fachlichen und wissenschaftlichen Fragen.

    Logo

    Alle nötigen Informationen zum Logo der Stiftung Dolomiti – Dolomiten – Dolomites – Dolomitis - Dolomiten UNESCO finden Sie hier. (Externer Link)

    Managementpläne in den Südtiroler Welterbegebieten

    Die Richtlinien der UNESCO (Operational Guidelines 11/01) sehen vor, dass jedes Welterbegut über einen Managementplan verfügen muss, aus dem hervorgeht, wie der außergewöhnliche universelle Wert des Gutes erhalten werden kann.
    Für einen Großteil der Südtiroler Welterbegebiete wurden bereits Managementpläne im Rahmen von Natura 2000 (Externer Link), einem europaweiten Netzwerk von Schutzgebieten, ausgearbeitet.
    Die Managementpläne für das Naturdenkmal Bletterbach und das Gebiet rund um den Gebirgsstock Latemar wurden im Zuge der Eintragung in die Welterbeliste erstellt.

    Die Managementpläne: