Saisonaler Naturschutzdienst
Jedes Jahr sind in den Südtiroler Naturparks in den Monaten Juli, August und September Personen für den saisonalen Naturschutzdienst im Einsatz. Gerade während der Hochsaison mit ihrem starken Besucherdruck ist ein konstanter Informations- und Sensibilisierungsdienst unmittelbar vor Ort, also in den Naturparks selbst, ein wichtiger Beitrag zur Naturpark- und Umweltbildung.
Hauptaufgabe der saisonalen Naturparkbediensteten ist es, die Besucher und Besucherinnen an den Hauptzugängen des Naturparks auf die Ziele des Schutzgebietes aufmerksam zu machen und zu mehr Verständnis für Natur und Umwelt anzuregen. Sie beantworten Fragen im Zusammenhang mit dem Naturpark, informieren über Besonderheiten und sensibilisieren für ein naturverträgliches Verhalten.
Für die Naturparkhäuser Südtirols wird für das Jahr 2023 auch Ersatzpersonal gesucht, das flexibel und kurzfristig den/die hauptberufliche Museumsvermittler/in vertreten kann. Der Auftrag ist auf maximal 80 Stunden begrenzt. Voraussetzungen sind Grundkenntnisse über die Naturparks in Südtirol und das Beherrschen der beiden Landessprachen deutsch und italienisch. Weitere Informationen gibt das Amt für Natur unter der Nummer 0471 417770 oder via mail natur.bozen@provinz.bz.it.
1. Aufgabe: Die Akzeptanz und Unterstützung durch die lokale Bevölkerung und Nutzer fördern
als Ansprechpartner dienen in naturschutz- und schutzgebietsrelevanten Fragen:
- über die Führung und Pflege der privaten Flächen im Schutzgebiet informieren (Beweidung, Düngung, Mahd usw.);
- die Schutzgebietsverordnung erklären;
- Informationen über die Schutzgebietsziele erteilen;
- zu aktiver Mitarbeit im Naturschutz anregen;
- Naturbeobachtungen seitens der Einheimischen/Nutzer registrieren;
- den Informationsfluss zwischen Einheimischen und Behörde steigern;
2. Aufgabe: Besucher betreuen
bei Informations- und Bildungsarbeit mitwirken, in Besuchereinrichtungen und vor Ort beraten:
- bei der Betreuung der Informationszentren und Naturparkhäuser mithelfen;
- Führungen zu bestimmten Themen abhalten;
- bei der Ausarbeitung und Organisation von Veranstaltungen mitarbeiten;
- Lehrpfade betreuen;
- Projekttage organisieren;
- Besucher zu einem angemessenen Verhalten im Park anregen (z.B. Geschwindigkeit, Sammelverbote, Wege nicht verlassen usw.);
bei der Öffentlichkeitsarbeit mitwirken bzw. beraten:
- bei der Erstellung von Informationsmaterialien mithelfen;
- Informationsmaterialien verteilen;
3. Aufgabe: Erhaltung und Pflege des Schutzgebietes
- Gefährdungen erkennen und beobachten (wenn möglich Gefahrenstellen beseitigen);
- Wanderwege auf Sicherheit, Sauberkeit und Funktionsfähigkeit hin überprüfen;
- Besuchereinrichtungen auf Sicherheit, Sauberkeit und Funktionsfähigkeit hin überprüfen;
- Beschilderungsmängel melden;
- bei Forschungsprojekten mitarbeiten (z. B. Datenerhebung für wissenschaftliche Studien);
- bei Erfassungen mitarbeiten (Besucherzählung, -befragung, Verkehrszählung)
Wie wird man saisonale Schutzgebietsbetreuerin / saisonaler Schutzgebietsbetreuer?
Zum saisonalen Naturschutzdienst können sich Naturinteressierte bewerben, die über naturkundliche Kenntnisse, Wissen zum Natur- und Landschaftsschutz in Südtirol sowie über pädagogisches Talent verfügen und kontaktfreudig sind.
Zugangsvoraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis B1 (ex C).
Achtung: deutsch, italienisch bzw. deutsch, italienisch, ladinisch. - Mindestvoraussetzung: Mittelschulabschluss und abgeschlossene Lehre mit Gesellenbrief oder Bestätigung über den Besuch einer Oberschule für mindestens 2 Jahre
Antragstellung:
innerhalb 08.03.2023, 12.00 Uhr
Die Antragstellung erfolgt über den enstprechenden Online-Dienst mit aktivierter Bürgerkarte oder SPID. Wer keinen digitalen Zugang besitzt, kann mit dem unten beigefügten Gesuchsformular ansuchen.
Anlagen zum Gesuch:
- aktueller Lebenslauf, unterschrieben und nicht älter als 6 Monate
- Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer oder Angliederung an eine der drei Sprachgruppen (deutsch, italienisch, ladinisch) in verschlossenem Kuvert
(nicht älter als 6 Monate und in Originalausfertigung, bei sonstigem Ausschluss!) - Entsprechende Anerkennung in Italien der abgeschlossenen Lehre mit Gesellenbrief, der 2-jährigen Oberschule oder des Maturaabschlusses in Italien, falls diese im Ausland erworben wurden
Alle Bewerber/innen, welche die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, müssen sich einem mündlichen Prüfungsgespräch unterziehen. Die Uhrzeiten werden ausschließlich auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Aufnahmeprüfung und Ausbildung:
Die Aufnahmeprüfungen finden am Sitz des Amtes für Natur in der Rittner Straße 4 in Bozen statt. Alle Bewerber/innen, welche die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, müssen sich einem mündlichen Prüfungsgespräch unterziehen. Voraussichtlicher Termin: 20.03.2023 und 21.03.2023. Die Uhrzeiten der Prüfung werden auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Nach bestandener Prüfung ist die Teilnahme an dem vom Amt für Natur organisierten Ausbildungskurs verpflichtend für die Aufnahme in den Dienst. Voraussichtliche Termine des Ausbildungskurses: 11.04. bis 13.04.2023, 17. und 18.04, sowie am 4.und 5. Mai 2023.
Weitere Informationen und Formulare:
- Informationen zum saisonalen Naturschutzdienst 2023 [PDF]
- Gesuch für den saisonalen Naturschutzdienst 2023 [PDF]