Leitbild der Südtiroler Naturparks

Kulturlandschaften sind wesentlicher Bestandteil der Südtiroler Naturparks. Ihr Erhalt ist im Leitbild der Naturparks festgeschrieben.
Im Bild die Armentarawiesen im Naturpark Fanes-Sennes-Prags (Archiv Amt für Natur, Foto Sepp Hackhofer)
Kulturlandschaften sind wesentlicher Bestandteil der Südtiroler Naturparks. Ihr Erhalt ist im Leitbild der Naturparks festgeschrieben. Im Bild die Armentarawiesen im Naturpark Fanes-Sennes-Prags (Archiv Amt für Natur, Foto Sepp Hackhofer)

Schützen und (nachhaltig) nützen

Primär sind Südtirols Naturparks Schutzgebiete, klar abgegrenzte Gebiete also, die dem Schutz der Kultur- und Naturlandschaft und deren Erhaltung dienen.

Naturparks sind von besonderem Wert für die Erhaltung von Natur und Landschaft, die Forschung sowie die Sensibilisierung und Umweltbildung. Deshalb gelten in den Parks auch strenge Regeln. Bauen ist auf das Nötigste beschränkt. Flächen sollten nur nachhaltig bewirtschaftet werden. Die natürlichen Lebensräume wilder heimischer Pflanzen- und Tierarten sind zu erhalten.
Letzteres ist auch eine Vorgabe von Natura 2000, einem in der gesamten EU geschaffenen Netz von besonderen Schutzgebieten. Der Großteil der Südtiroler Naturparkflächen (auch im Naturpark Texelgruppe) gehört zu diesem Netz. Hier gelten die europaweit gleichen strengen Regeln, die in der Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzrichtlinie festgeschrieben sind.   

Das Leitbild der Naturparks beruht auf wenigen, klaren Grundsätzen:

  1. Die Naturparks Südtirols schützen und erhalten die Vielfalt der alpinen Bergwelt mit ihren Lebensräumen, Pflanzen und Tieren.
  2. Durch Information und Umweltbildung sollen Besucherinnen und Besucher ein neues Verständnis für die Natur entwickeln. Man will zu verantwortungsvollem Handeln anregen.
  3. Naturparks umfassen Hochgebirge, Almen und Wälder; Dauersiedlungen sind nicht Teil des Gebietes.
  4. Die Forst- und Almwirtschaft in nachhaltiger Form werden beibehalten.
  5. Nicht möglich sind:
    - jegliche Bautätigkeit (ausgenommen für die Alm- und Forstwirtschaft),
    - die Errichtung von Freileitungen,
    - der Bergbau,
    - der Schotterabbau sowie
    - die Nutzung der Gewässer zu hydroelektrischen oder industriellen Zwecken.

Letzte Aktualisierung: 15/04/2025